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Kosten vs. Wert einer Mediation

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Um das Verhältnis zwischen den Kosten einer Mediation und deren Wert zu bestimmen, bietet sich der Vergleich mit einem gerichtlichen Verfahren an. In Deutschland richten sich die Gerichtskosten bei Klageerhebung nach dem Streitwert. Beträgt dieser in einem einfachen Fall z.B. € 25.000, so fallen gem. § 34 GKG  dafür € 3.000 Gerichtsgebühren an.  Die Regelungen zu Gerichtsgebühren ist komplex. Es ist schwierig, die bis zum Ende des Verfahrens fälligen Gebühren vorherzusagen. So können z.B. im Falle eines Vergleichs weitere Gebühren anfallen und auch die Dauer des Verfahrens hängt u.a. von Terminierungen der Gerichte ab und ist somit unbestimmt.

 
Eine Mediation ist meist innerhalb von zwei bis drei Sitzungen abgeschlossen. In der Regel teilen sich die Parteien die dafür anfallenden Kosten.

 

Ich berechne € 180 zzgl. UST pro Sitzungsstunde, zusätzlich fällt eine einmalige Fallpauschale von € 180 zzgl. UST an. Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Beispielrechnung für eine 2-stündige Mediationssitzung in Hannover:

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€ 360,00 Sitzungshonorar ( € 180.00 × 2 )
€ 180,00 Fallpauschale
€ 540,00 Gesamtsumme netto
€ 102,60 UST 19%


€ 642,60 Gesamtsumme brutto

Pro Partei: € 270,00 netto / € 321,30 brutto

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